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Kennzeichnungspflicht bei Gefahrstoffen – Anforderungen an die Lagerplatzbeschriftung gemäß GHS/CLP-Verordnung

 

Der sichere Umgang mit Gefahrstoffen erfordert nicht nur geeignete Lagerlösungen, sondern auch eine klare und rechtskonforme Kennzeichnung. Die internationale GHS- und die europäische CLP-Verordnung verpflichten Unternehmen, Gefahrstoffe deutlich zu kennzeichnen – sowohl auf dem Produkt als auch am Lagerort. Eine eindeutige, beständige und nachvollziehbare Lagerplatzbeschriftung ist daher nicht nur organisatorisch sinnvoll, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben.

 

 

Rechtliche Grundlagen: GHS und CLP-Verordnung

Die Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals (GHS) wurde von den Vereinten Nationen entwickelt, um weltweit einheitliche Vorschriften für die Einstufung und Kennzeichnung chemischer Stoffe zu schaffen.

In der EU ist dieses System durch die CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008) umgesetzt. Diese schreibt die Kennzeichnung folgender Informationen auf Gefahrstoffetiketten und an den Lagerplätzen vor:

  • Gefahrensymbole (Piktogramme nach GHS)

  • Signalwörter: „Gefahr“ oder „Achtung“

  • Gefahren- und Sicherheitshinweise (H- und P-Sätze)

  • Produktidentifikation (z. B. chemische Bezeichnung)

  • Name und Kontaktdaten des Herstellers

Diese Informationen müssen dauerhaft sichtbar und beständig angebracht sein – auch am Lagerort.

 

 

Kennzeichnung am Lagerplatz: Anforderungen und Umsetzung

Nicht nur Gebinde und Verpackungen, sondern auch die zugehörigen Lagerorte müssen nachweislich den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Hierzu zählen Regale, Umweltschränke, Auffangwannen und andere Lagereinrichtungen.

Anforderungen an Lagerplatzkennzeichnung

Anforderung Beschreibung
Wisch- und kratzfest Etiketten dürfen sich bei Reinigung oder Berührung nicht lösen
Chemikalienresistent Beständig gegen Lösungsmittel, Öle, Reinigungsmittel etc.
Witterungsbeständig (falls außen) UV- und feuchtigkeitsresistent bei Außenlagerung
Unverwechselbar Lagerplatz muss eindeutig zuordenbar und nicht verwechselbar sein
GHS-konforme Piktogramme Nutzung genormter Gefahrensymbole (rot-weiß mit schwarzem Rand)

 

 

Kennzeichnungssysteme in der Praxis

Für Unternehmen, die Gefahrstoffe lagern, empfiehlt TEZET die Kombination aus geeigneten Schränken und Regalsystemen aus Stahl mit spezialisierten Kennzeichnungselementen, darunter:

  • Sicherheits-Etiketten mit Laminatüberzug

  • Magnetische Warnschilder für Umweltschränke

  • Aufkleber-Sets mit GHS-Symbolen

  • Piktogrammhalter für Regalböden oder Gitterflächen

  • Digitalisierte Lagerplatzlisten mit Gefahrstoffklassifizierung

Diese Systeme ermöglichen die einfache Aktualisierung bei Stoffwechseln, ohne Sicherheitslücken zu hinterlassen.

 

 

Besondere Anforderungen an Schränke für Gefahrstoffe

Nicht jeder Lagerschrank ist für Gefahrstoffe geeignet. Lagerung und Kennzeichnung gehen Hand in Hand – daher sollten für entzündliche, aggressive oder umweltgefährdende Stoffe ausschließlich geprüfte Sicherheitsschränke gemäß den relevanten Normen verwendet werden:

Übersicht zugelassener Schranktypen

Schranktyp Zulassung / Norm Anwendung
Gefahrstoffschrank mit Lüftung TRGS 510 / DIN EN 14470-1/-2 Brennbare Flüssigkeiten, Gase
Säureschrank Chemikalienbeständig, belüftet Säuren, Laugen
Umweltschrank mit Auffangwanne WHG-konform Wassergefährdende Stoffe
Brandschutzschrank F30/F90 gemäß DIN EN 14470 Entzündliche Stoffe mit baulichem Brandschutz

Alle Lagerorte dieser Schränke müssen entsprechend beschriftet sein – sowohl außen (Kennzeichnung des Inhaltsrisikos) als auch innen (Fach-/Stoffkennzeichnung, ggf. mit Gefahrstoffnummern).

 

 

Vorteile der professionellen Lagerkennzeichnung

Ein durchgängiges Kennzeichnungskonzept bietet nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch organisatorische Vorteile:

  • Reduzierung von Fehlgriffen

  • Schnellere Einweisung neuer Mitarbeitender

  • Nachweisbarkeit im Auditfall

  • Sicherheitsfördernd für alle Beteiligten

  • Effiziente Stoffverwaltung im Betriebsalltag

 

Klare Regeln, klare Kennzeichnung

Die Lagerung von Gefahrstoffen ist kein Randthema, sondern ein hochreguliertes Arbeitsfeld mit verbindlichen Vorschriften. Mit den passenden Kennzeichnungsmitteln, lagergerechten Schränken und einem konsequenten Ordnungssystem erfüllen Unternehmen nicht nur die rechtlichen Vorgaben, sondern schützen auch ihre Beschäftigten und die Umwelt.

TEZET unterstützt Sie bei der Auswahl geeigneter Stahlmöbel für Gefahrstofflagerung und bietet kompatible Kennzeichnungslösungen – für maximale Übersicht und Sicherheit in Ihrem Betrieb.


Folgethema-Vorschlag:
Modulare Gefahrstoffarbeitsplätze – Kombination aus Lagerung, Abfüllstation und Entnahmeplatz
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