Die fachgerechte Mülltrennung ist ein zentrales Element jeder nachhaltigen und gesetzeskonformen Abfallwirtschaft. Besonders im gewerblichen, industriellen und öffentlichen Bereich gelten spezifische Vorschriften, die sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Ziele verfolgen. Unternehmen und Einrichtungen sind dazu verpflichtet, Abfälle sortenrein zu erfassen, um Verwertungsquoten zu erhöhen, Umweltbelastungen zu senken und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Wer ist zur Mülltrennung verpflichtet?
Grundsätzlich ist jede gewerbliche, öffentliche oder industrielle Einrichtung in Deutschland zur sachgemäßen Mülltrennung verpflichtet. Dies gilt für:
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Produktions- und Fertigungsbetriebe
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Handwerksbetriebe
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Lager- und Logistikunternehmen
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Büros und Verwaltungsgebäude
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Schulen, Kindergärten und Universitäten
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Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und Praxen
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Kommunale Einrichtungen und Behörden
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Gastronomie, Hotels und Veranstaltungsstätten
Die Pflichten zur Abfalltrennung ergeben sich aus mehreren Gesetzen und Verordnungen, die speziell auf gewerbliche Erzeuger abzielen.
Wichtige gesetzliche Grundlagen zur Mülltrennung
Die gewerbliche Abfallentsorgung ist in Deutschland durch verschiedene gesetzliche Vorschriften geregelt. Die wichtigsten sind:
Übersicht: Relevante Vorschriften zur Mülltrennung
Vorschrift / Gesetz | Inhalt / Ziel | Gilt für |
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KrWG – Kreislaufwirtschaftsgesetz (§ 7, § 9, § 11) | Vermeidung und getrennte Sammlung von Abfällen | Alle gewerblichen Abfallerzeuger |
GewAbfV – Gewerbeabfallverordnung (seit 2017) | Pflicht zur Trennung von mindestens 7 Abfallarten direkt an der Anfallstelle | Gewerbliche Unternehmen und Einrichtungen |
VerpackG – Verpackungsgesetz | Rücknahmepflichten und Verwertung von Verkaufsverpackungen | Produzenten, Händler, Importeure |
ElektroG – Elektro- und Elektronikgerätegesetz | Getrennte Sammlung und Entsorgung von Elektroaltgeräten | Hersteller, Vertreiber, Entsorger |
BattG – Batteriegesetz | Rücknahme- und Sammelpflicht für Altbatterien | Verkaufsstellen und Großverbraucher |
DSGVO (bei Aktenvernichtung) | Datenschutzkonforme Entsorgung von Dokumenten mit personenbezogenen Daten | Alle datenverarbeitenden Stellen |
Wo wird Mülltrennung im Betrieb umgesetzt?
Die Abfalltrennung erfolgt typischerweise direkt am Ort der Entstehung, also in:
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Werkhallen und Produktionsbereichen
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Lagerflächen und Wareneingang
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Büroräumen und Teeküchen
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Kantinen, Pausenräumen und Sanitärbereichen
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Außenflächen (z. B. Containerstellplätze)
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Öffentlichen Verkehrsflächen (z. B. Bahnhöfe, Rathäuser, Schulen)
Ausführung: Geeignete Mülltrennungssysteme von TEZET
Für eine funktionale und gesetzeskonforme Mülltrennung bietet TEZET über eine Vielzahl an Abfalltrennsystemen – robust, hygienisch und anpassbar an die jeweiligen Einsatzbereiche.
Produktübersicht:
1. Abfalltrennstationen für Innenräume
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Aus pulverbeschichtetem Stahl oder Edelstahl
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Mehrkammerbehälter mit farbcodierten Einwurfklappen (z. B. Papier, Restmüll, Kunststoff, Biomüll)
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Mit Innenbehältern zur hygienischen Entnahme
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Optional mit Pedalbedienung oder Einwurfhauben
2. Müllsammelstellen für Werkstätten & Produktion
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Ölauffangbehälter, Wertstoffsammelbehälter, Gefahrstoff-Sammelsysteme
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Schwerlast-Mülltonnen mit Fahrgestell
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Systeme für Späne, Holzreste, Metallabfälle
3. Außenbehälter und Wertstoffinseln
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Wetterfeste Stahlbehälter oder Container
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Für Verpackungsmaterialien, Papier, Folien oder Gewerbeabfall
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Abschließbar und beschriftbar für sortenreine Trennung
4. Speziallösungen
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Datenschutz-Mülltonnen (für Aktenvernichtung)
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Bioabfallsysteme mit Geruchsverschluss
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Gefahrstoff- und Sonderabfallbehälter gemäß TRGS 510
Vorteile strukturierter Mülltrennung im Betrieb
Rechtssicherheit:
Die Einhaltung der GewAbfV und weiterer Vorschriften schützt vor Bußgeldern bei Kontrollen durch Entsorgungsunternehmen oder Behörden.
Kosteneffizienz:
Getrennt gesammelte Wertstoffe können gezielt wiederverwertet werden. Das reduziert Entsorgungskosten und steigert die Recyclingquote.
Umweltschutz:
Ressourcenschonung durch Wiederverwertung statt Verbrennung – ein Beitrag zur CO₂-Reduktion und zum verantwortungsvollen Umgang mit Rohstoffen.
Hygiene und Ordnung:
Spezialisierte Behälter verhindern Geruchsbildung, Verunreinigung und fördern eine saubere Arbeitsumgebung.
Arbeitssicherheit:
Sichere Lagerung und Entsorgung von Sonderabfällen (z. B. Ölen, Chemikalien, Batterien) schützt Mitarbeitende und Umwelt.
Betriebliches Umweltmanagement:
Strukturierte Abfallwirtschaft wird zunehmend in Umweltzertifizierungen (z. B. ISO 14001) einbezogen.
Die fachgerechte Mülltrennung im gewerblichen Umfeld ist heute weit mehr als eine freiwillige Maßnahme – sie ist gesetzlich gefordert, ökologisch geboten und wirtschaftlich sinnvoll. Mit den professionellen Abfalltrennsystemen und Sammelbehältern von TEZET setzen Unternehmen, Behörden und öffentliche Einrichtungen auf Qualität, Funktionalität und Regelkonformität.
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