Die Planung und Ausstattung von Arbeitsplätzen mit Betriebseinrichtungen aus Stahl unterliegt nicht nur technischen Anforderungen, sondern muss auch strengen gesetzlichen Vorgaben folgen. Insbesondere die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet Arbeitgeber dazu, Arbeitsmittel und Arbeitsplätze so zu gestalten, dass die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten jederzeit gewährleistet ist.
In diesem Zusammenhang leisten hochwertige Stahlmöbel – von Werkbänken über Schränke bis hin zu Regalen – einen maßgeblichen Beitrag zur sicheren und ergonomischen Arbeitsumgebung.
Was regelt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)?
Die Betriebssicherheitsverordnung ist eine Rechtsvorschrift des Arbeitsschutzes, die die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen regelt. Ziel ist es, Unfälle zu vermeiden und die körperliche Belastung der Beschäftigten zu minimieren.
Zentrale Inhalte der BetrSichV:
Vorschrift | Bedeutung für Betriebseinrichtungen |
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§ 3 Gefährdungsbeurteilung | Arbeitgeber müssen die Sicherheit von Arbeitsmitteln bewerten – auch Schränke und Tische zählen dazu. |
§ 4 Schutzmaßnahmen | Betriebsräume und Betriebsmittel müssen so eingerichtet werden, dass Gefährdungen vermieden werden. |
§ 5 Prüfpflichten | Bestimmte Arbeitsmittel müssen regelmäßig geprüft werden, z. B. Hubsysteme an höhenverstellbaren Werkbänken. |
§ 6 Unterweisungspflicht | Die sichere Nutzung von Stahlmöbeln mit Spezialfunktionen (z. B. elektrisch verstellbar) muss vermittelt werden. |
Ergonomie als Teil der Sicherheit
Gemäß BetrSichV und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) müssen Arbeitsplätze so gestaltet sein, dass Zwangshaltungen, einseitige Belastungen und unnötige Kraftaufwendungen vermieden werden.
Stahlmöbel mit ergonomischem Design – Beispiele:
Einrichtung | Ergonomisches Merkmal | Vorteil |
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Höhenverstellbare Werkbänke | Elektrisch verstellbar von 710 bis 1080 mm | Rücken- und gelenkschonendes Arbeiten, ideal für wechselnde Nutzer |
Stahlschränke mit Dämpfung | Gedämpfte Tür- oder Schubladenführung | Geräuscharm, sicher in der Bedienung |
Drehbare Werkzeugwände | Zugriff ohne Umgreifen | Bessere Körperhaltung, geringerer Zeitaufwand |
Arbeitsplätze mit Fußraumfreiraum | Auskragende Konstruktion | Freie Beinbewegung bei sitzender Tätigkeit |
Sicherheitsaspekte bei Stahlmöbeln
Stahlmöbel müssen stabil, kippsicher und verletzungsfrei bedienbar sein. Die Qualität der Ausführung beeinflusst unmittelbar das Sicherheitsniveau.
Wichtige Anforderungen an sichere Stahlmöbel:
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Kippsicherheit: Breite Sockel oder Wandbefestigungssysteme für hohe Lagerschränke
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Kantenschutz: Entgraten aller Kanten und Ecken zur Vermeidung von Schnittverletzungen
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Lastaufnahme: Tragfähigkeiten von Regalböden und Schubladen müssen deklariert und normgerecht sein
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Verriegelungen: Zentralverriegelungen bei Schubladen verhindern unbeabsichtigtes Öffnen mehrerer Auszüge
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Brandschutz: Feuerbeständige Ausführung nach DIN 4102 bei sicherheitsrelevanten Schränken
Wir empfehlen den Einsatz hochwertiger, normgerechter Stahlmöbel zur Förderung der Arbeitsplatzsicherheit gemäß BetrSichV. Eine durchdachte Kombination aus Ergonomie und technischer Sicherheit gewährleistet nicht nur den Schutz der Beschäftigten, sondern steigert auch deren Produktivität und Zufriedenheit.
Wenn Sie Ihre Betriebseinrichtung nach aktuellen Sicherheitsstandards planen oder modernisieren möchten, beraten wir Sie gerne – von der Gefährdungsbeurteilung bis zur maßgeschneiderten Einrichtungslösung.