Zum Inhalt springen

Alle Preise zzgl. gesetzlicher MwSt. und zzgl. Versandkosten

Die richtige Gangbreite in Umkleideräumen – Vorschriften, Ausführung und Planungssicherheit

 

Die Gestaltung von Umkleideräumen in Betrieben, Schulen, Sportstätten oder Hygienebereichen ist weit mehr als eine gestalterische Aufgabe – sie ist ein sicherheitsrelevanter Bestandteil der betrieblichen Infrastruktur. Ein zentrales Kriterium ist dabei die korrekte Gangbreite zwischen Umkleideschränken, Bänken und Wänden. Diese hat direkten Einfluss auf Bewegungsfreiheit, Sicherheit, Barrierefreiheit und Arbeitsabläufe.

Wir informieren Sie im folgenden Blogbeitrag über die gesetzlichen Vorgaben, empfohlene Maße, die Ausführungsvarianten sowie die Planungspraxis im gewerblichen Bereich.

 

Warum ist die Gangbreite in Umkleideräumen wichtig?

Die Gangbreite beeinflusst maßgeblich die Nutzerfreundlichkeit, Fluchtwegsicherheit und Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben. In zu engen Umkleideräumen entstehen:

  • Sicherheitsrisiken bei Evakuierung

  • Eingeschränkte Bewegungsfreiheit bei gleichzeitigem Aufenthalt mehrerer Personen

  • Verstöße gegen Vorschriften zur Barrierefreiheit oder Arbeitsstättenverordnung

Deshalb sollten Planer und Betreiber die Maßanforderungen bereits bei der Einrichtung oder Modernisierung von Umkleideräumen berücksichtigen – ob in Industrie, Sportanlagen, Pflegeeinrichtungen oder Behörden.

 

Gesetzliche Grundlagen zur Gangbreite in Umkleideräumen

Die wichtigsten Anforderungen ergeben sich aus folgenden Vorschriften:

Relevante Vorschriften und Normen

Regelwerk / Norm Kernaussage zur Gangbreite
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Verkehrswege müssen sicher, ausreichend breit und stets zugänglich sein
ASR A1.8 – Verkehrswege Mindestbreite 60 cm für reine Durchgänge; mehr bei Gegenverkehr oder Nutzung mit Türen
ASR A4.1 – Umkleideräume Ausreichende Bewegungsflächen vor Schränken und Bänken; min. 1,0 m Gangtiefe empfohlen
DIN 14092-2 (Feuerwehrumkleiden) Mindestens 1,20 m Gangbreite zwischen Schränken
DIN 18040 (Barrierefreiheit) Mindestdurchgangsbreite 90 cm (für Rollstuhlnutzer: 150 cm Wendemöglichkeit)
DGUV Information 208-033 Empfehlung: mind. 1,00–1,50 m vor Umkleideschränken, je nach Nutzung und Personenzahl

 

Empfohlene Gangbreiten nach Nutzungskontext

Die konkrete Gangbreite hängt stark vom Einsatzzweck und von der Anzahl der Nutzer ab.

Tabelle: Empfehlungen zur Gangbreite

Nutzungssituation Empfohlene Gangbreite Begründung / Besonderheiten
Industrie / Produktion 1,00–1,20 m Für Arbeitskleidung, Ausrüstung, gleichzeitiges Umziehen
Schulen / Sportstätten mind. 1,00 m Gleichzeitige Nutzung durch viele Personen
Feuerwehr / Rettungsdienste mind. 1,20 m Zusätzliche Ausrüstung, hohe Dynamik, Fluchtweganforderungen
Pflege- und Hygienebereiche 1,20–1,50 m Platzbedarf für Wechsel von Hygienekleidung, Schuhwechsel etc.
Barrierefreie Umkleide 1,50 m + Wendekreis 1,50 m Notwendig für Rollstuhlfahrer und Mobilitätshilfen
Einseitige Schrankaufstellung mind. 1,00 m vor den Schränken Platz zum Öffnen und zur freien Bewegung
Zweiseitige Schrankreihen mit Bank mind. 1,50–1,80 m Gleichzeitig sitzende und stehende Personen, Öffnung der Türen

 

 

Ausführung in der Praxis – so planen Sie richtig

Ein funktionaler Umkleideraum berücksichtigt nicht nur die reine Gangbreite, sondern auch:

  • Sitzmöglichkeiten wie Trennbänke oder Anbaubänke an Spinden

  • Zugangstüren, die in den Gangbereich schwenken könnten

  • Platz für Rollwagen oder Wäschesammler

  • Lüftung und hygienische Reinigung (Platz für Reinigungspersonal)

  • Freiflächen vor Spiegeln, Waschbecken oder Desinfektionsstationen

Planungshilfe: Platzbedarf pro Nutzer

Ausstattung Empfohlene Fläche pro Person
Einfache Umkleide mit Spind 0,8–1,2 m²
Umkleide mit Sitzbank 1,2–1,5 m²
Hygienebereich mit Schleuse 2,0 m² und mehr
Barrierefreie Umkleide mind. 3,5 m²

 

 

Vorteile der normgerechten Gangbreite

Sicher und nutzerfreundlich – Ihre Vorteile im Überblick

Vorteil Beschreibung
Sicherheit im Fluchtfall Personen können sich nicht gegenseitig blockieren
Ergonomisches Umziehen Bewegungsfreiheit auch mit Schutz- oder Arbeitskleidung
Rechtskonforme Umsetzung Einhaltung von ArbStättV, ASR, DIN-Normen
Hygienischer Betrieb Bessere Reinigbarkeit, Reduktion von Engstellen
Barrierefreier Zugang Inklusion von Personen mit Mobilitätseinschränkungen
Wertige Raumgestaltung Raum wirkt nicht beengt, sondern funktional und professionell

 

Die richtige Gangbreite ist ein zentrales Element bei der Planung von funktionalen und rechtskonformen Umkleideräumen. Sie gewährleistet Sicherheit, Komfort und Barrierefreiheit für alle Nutzergruppen. 

TEZET OHG – Ihr Partner für professionelle Betriebseinrichtungen und Umkleidesysteme nach Vorschrift.

Vorheriger Beitrag Nächster Beitrag
Welcome to our store
Welcome to our store
Welcome to our store