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Umkleiden mit Schwarz-Weiß-Trennung – Hygieneanforderungen professionell umsetzen

 

Die Schwarz-Weiß-Trennung in Umkleidebereichen ist in zahlreichen hygienekritischen Branchen zwingend vorgeschrieben. Ziel dieser Trennung ist die klare Abgrenzung zwischen kontaminierter Straßenkleidung (Schwarzbereich) und hygienischer Arbeitskleidung (Weißbereich). Diese Maßnahme dient dem vorbeugenden Gesundheitsschutz, der Sicherung von Produktqualität und der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen – insbesondere in der Lebensmittelproduktion, der Pharmaindustrie, in Laborbereichen sowie in Reinräumen.

 

Wer ist zur Schwarz-Weiß-Trennung verpflichtet?

Die Verpflichtung zur Umsetzung einer hygienischen Umkleidestruktur betrifft insbesondere Betriebe, in denen offene oder leicht verderbliche Lebensmittel verarbeitet werden. Dazu zählen Unternehmen der Fleisch- und Milchverarbeitung, der Lebensmittelverpackung, Großbäckereien, Metzgereien, Molkereien sowie alle Betriebe, die unter IFS Food, BRC oder HACCP-Vorgaben arbeiten. Auch pharmazeutische Produktionen, Labore und Reinraumbereiche unterliegen diesen Anforderungen.

Zudem gilt in Tierverarbeitungsbetrieben, wie Schlachthöfen oder Zerlegebetrieben, aufgrund der Tier-Lebensmittelhygieneverordnung eine ausdrückliche Pflicht zur Schwarz-Weiß-Trennung im Umkleidebereich. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen kann eine solche Trennung – je nach Risikobereich – ebenfalls erforderlich sein.

 

Welche Vorschriften gelten?

Die rechtliche Grundlage für die Schwarz-Weiß-Trennung bildet vor allem die EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene. Diese schreibt vor, dass alle Betriebe mit Lebensmitteln für hygienische Bedingungen sorgen müssen, die eine Kontamination ausschließen. Das bedeutet unter anderem, dass sich Personal in geeigneten, hygienischen Umkleideräumen umziehen muss, bevor es Produktionsbereiche betritt.

Auch die DIN 10524 stellt konkrete Anforderungen an Personal- und Hygieneräume in lebensmittelverarbeitenden Betrieben. Diese Norm fordert unter anderem, dass private Kleidung und Hygienekleidung räumlich getrennt aufbewahrt werden müssen. Die Räume und Möbel müssen zudem leicht zu reinigen, desinfektionsfähig und korrosionsbeständig sein.

Darüber hinaus verlangen gängige Qualitätssicherungsstandards wie HACCP, IFS Food und BRC Global Standard for Food Safety eine nachvollziehbare Personalführung und eine dokumentierte Trennung von unreinen und reinen Zonen. Die Einrichtung eines Umkleidebereichs mit Schwarz-Weiß-Trennung ist damit wesentlicher Bestandteil eines belastbaren Hygienekonzepts.

 

Wie ist eine Schwarz-Weiß-Umkleide aufgebaut?

Eine gesetzeskonforme Schwarz-Weiß-Umkleide ist typischerweise in drei Zonen gegliedert:

Im Schwarzbereich zieht das Personal die Straßenkleidung aus. Hier befinden sich robuste Garderobenschränke oder Spinde zur sicheren und getrennten Aufbewahrung der Privatkleidung. Dieser Bereich darf nicht mit der hygienischen Seite in Kontakt kommen.

Im Zwischenbereich, häufig auch als Schleuse bezeichnet, erfolgt eine Übergabezone. Hier befindet sich eine durchgehende Trennbank, auf der die Mitarbeiter die Schuhe wechseln und gegebenenfalls persönliche Hygienemaßnahmen wie Händewaschen oder Desinfektion durchführen. In manchen Betrieben wird hier auch eine Dusche vorgesehen. Die Bank trennt eindeutig den unreinen vom reinen Bereich – wer auf die andere Seite wechselt, betritt den Weißbereich.

Im Weißbereich zieht das Personal die vorgeschriebene Arbeitskleidung an. Dieser Bereich muss mit ausreichend Spinden oder Fächern für hygienisch saubere Kleidung ausgestattet sein. Auch hier gelten hohe Anforderungen an die Reinigungsfähigkeit und Materialbeständigkeit. Zusätzlich können Schuhwechselzonen, Händedesinfektionsmittelspender und Spiegel vorgesehen werden.

TEZET OHG bietet dafür spezielle Hygienespinde mit Trennwänden oder Doppelfächern, Hygienebänke mit Mittelsteg, Ablagemöglichkeiten für Schuhwerk sowie robuste Desinfektionsstationen. Unsere Möbelsysteme sind ideal auf die Anforderungen von Lebensmittelbetrieben und anderen hygienisch sensiblen Branchen abgestimmt.

 

Welche Materialien sind geeignet?

Für die Ausstattung hygienekritischer Umkleidebereiche kommen ausschließlich Materialien infrage, die dauerhaft feuchtigkeitsresistent, korrosionsfrei, kratz- und stoßfest sowie leicht zu reinigen sind. Edelstahl gilt hierbei als Standard, insbesondere in Nassbereichen und dort, wo mit Reinigungsdampf gearbeitet wird.

Alternativ bieten wir auch Spinde und Bänke aus hochwertigem, pulverbeschichtetem Stahl mit geschlossenporiger Oberfläche. Diese sind für trockene Hygienebereiche zulässig, sofern sie regelmäßig auf Beschädigungen geprüft werden. Alle eingesetzten Materialien müssen der Lebensmittelhygiene-Verordnung entsprechen und dürfen keine Keimnester oder schwer zugänglichen Spalten aufweisen.

 

Vorteile der Schwarz-Weiß-Trennung

Die Einrichtung einer strukturierten Umkleidezone mit Schwarz-Weiß-Trennung bietet zahlreiche Vorteile. In erster Linie dient sie dem Schutz der Produkte vor mikrobieller Verunreinigung durch Fremdkeime, die durch Straßenkleidung eingeschleppt werden könnten. Gleichzeitig schützt sie das Personal, da hygienisch sichere Arbeitsbedingungen geschaffen werden.

Durch die räumliche und funktionale Trennung der Zonen lassen sich Audits und externe Kontrollen zuverlässig bestehen. Betriebe, die unter HACCP oder IFS zertifiziert sind, profitieren von der besseren Nachverfolgbarkeit und Einhaltung der Hygienevorgaben. Eine klar strukturierte Umkleide erleichtert zudem die Einhaltung betriebsinterner Prozesse und steigert die Mitarbeitersensibilität für Hygiene.

Nicht zuletzt verbessert eine hochwertige und funktional ausgestattete Umkleide die Mitarbeiterzufriedenheit, denn sie vermittelt Sauberkeit, Ordnung und Professionalität. Dies wirkt sich positiv auf die Motivation und den Qualitätsanspruch des Personals aus.

 

Die Schwarz-Weiß-Trennung ist in vielen Branchen nicht nur gesetzlich gefordert, sondern auch ein wichtiger Bestandteil moderner Hygienekonzepte.  Die passenden Lösungen für Ihre Umkleide – von der Planung bis zur Umsetzung, stets abgestimmt auf geltende Normen, gesetzliche Vorschriften und individuelle Anforderungen Ihres Betriebs.

Unser Sortiment umfasst:

  • Hygienespinde mit getrennten Bereichen

  • Sitzbänke mit Trennfunktion

  • Edelstahlmöbel für Nassbereiche

  • Desinfektions- und Hygienestationen

  • Zubehör für strukturierte Mitarbeiterschleusen


TEZET OHG – Ihr zuverlässiger Partner für hygienegerechte Betriebseinrichtungen in Industrie, Lebensmittelverarbeitung und Produktion. Vertrauen Sie auf über 29 Jahre Erfahrung.

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