Während Edelstahl (z. B. Werkstoff 1.4301) als Standardmaterial für hygienekritische Bereiche gilt, gibt es auch hygienetaugliche Schrank- und Regalsysteme aus pulverbeschichtetem Stahl, verzinktem Stahl oder kunststoffbeschichtetem Metall. Diese müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um in sensiblen Bereichen der Lebensmittelverarbeitung eingesetzt werden zu dürfen.
Gesetzliche Grundlagen
1. EU-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
Diese zentrale Verordnung schreibt vor:
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Alle Oberflächen in lebensmittelnahen Bereichen müssen leicht zu reinigen und desinfizierbar sein.
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Materialien müssen korrosionsbeständig, nicht toxisch und abriebfest sein.
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Es dürfen sich keine Risse, Spalten oder offenen Fugen bilden, in denen sich Schmutz oder Mikroorganismen ansammeln könnten.
Das bedeutet: Auch bei Schränken aus beschichtetem Stahl muss die Oberfläche absolut glatt, geschlossen und chemikalienresistent sein.
2. HACCP – Hazard Analysis and Critical Control Points
Das HACCP-Konzept verlangt:
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Prävention statt Reaktion: Mögliche Gefahrenquellen (z. B. korrodierende Beschichtungen oder beschädigte Oberflächen) müssen proaktiv ausgeschlossen werden.
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Möbel und Lagertechnik müssen so gestaltet sein, dass sie keine Kreuzkontamination begünstigen (z. B. durch Lackabplatzungen oder schwer zugängliche Stellen).
Pulverbeschichtete Hygieneschränke dürfen daher keine mechanischen Beschädigungen aufweisen. Besonders in Produktionsbereichen mit hoher mechanischer Belastung oder Feuchtigkeit ist hier Vorsicht geboten.
3. IFS Food / BRC Global Standard for Food Safety
Beide Standards verlangen:
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Verwendung von Materialien mit nachgewiesener Lebensmitteltauglichkeit (z. B. nach LFGB oder EU 10/2011).
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Reinigbarkeit und Beständigkeit gegen Reinigungs- und Desinfektionsmittel.
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Lückenlose Dokumentation und Kontrolle der eingesetzten Materialien.
Pulverbeschichtete oder verzinkte Möbel dürfen also nur dann verwendet werden, wenn sie:
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Lebensmitteltauglich beschichtet sind,
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keine offenporigen oder rostanfälligen Bereiche besitzen,
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regelmäßig kontrolliert und gewartet werden.
Einsatzbereiche für Schränke ohne Edelstahl
Schränke aus pulverbeschichtetem oder verzinktem Stahl sind in folgenden Bereichen unter Auflagen zulässig:
Bereich | Zulässigkeit |
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Trockenlager / Vorratslager | Ja, bei feuchtigkeitsfreier Umgebung |
Verpackung / Logistik | Ja, sofern keine offene Lebensmittelverarbeitung stattfindet |
Personalumkleiden | Ja, auch mit Belüftungsschlitzen oder Spindfächern |
Reinräume / Verarbeitung | Nur bedingt, Edelstahl wird vorgeschrieben |
Feuchträume / Nassbereiche | Nicht empfohlen, Edelstahl ist zwingend erforderlich |
Wo sind Schränke ohne Edelstahl zulässig?
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Zulässig, wenn keine direkte oder indirekte Gefahr der Kontamination besteht.
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Nicht zulässig in Bereichen mit direktem Lebensmittelkontakt, hoher Luftfeuchtigkeit oder Reinigungsdampf.
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Sie müssen absolut dicht, stoßfest und chemikalienresistent sein.
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Eine regelmäßige Wartung und Kontrolle der Oberflächen ist Pflicht.
Wir bieten sowohl klassische Edelstahlmöbel als auch hochwertige, pulverbeschichtete Schranklösungen für trockene und nicht lebensmittelnah betriebene Zonen in der Lebensmittelindustrie – stets mit Fokus auf Hygiene, Qualität und Normkonformität.
Für sensible Einsatzbereiche empfehlen wir weiterhin konsequent den Einsatz von Edelstahl nach DIN EN 1672-2.
Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie bei der Auswahl der passenden Schranklösungen für Ihren Hygienebereich.
TEZET OHG – Ihr erfahrener Partner für hygienische Betriebseinrichtung im Lebensmittelbereich.