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Wissenswertes

Betriebssicherheit und Ergonomie: Wie Stahlmöbel zur Einhaltung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) beitragen

Thomas Zauser

  Die Planung und Ausstattung von Arbeitsplätzen mit Betriebseinrichtungen aus Stahl unterliegt nicht nur technischen Anforderungen, sondern muss auch strengen gesetzlichen Vorgaben folgen. Insbesondere die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet Arbeitgeber dazu, Arbeitsmittel und Arbeitsplätze so zu gestalten, dass die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten jederzeit gewährleistet ist. In diesem Zusammenhang leisten hochwertige Stahlmöbel – von Werkbänken über Schränke bis hin zu Regalen – einen maßgeblichen Beitrag zur sicheren und ergonomischen Arbeitsumgebung.   Was regelt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)? Die Betriebssicherheitsverordnung ist eine Rechtsvorschrift des Arbeitsschutzes, die die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen regelt. Ziel ist es, Unfälle zu vermeiden und die körperliche Belastung der Beschäftigten zu minimieren.   Zentrale Inhalte der BetrSichV: Vorschrift Bedeutung für Betriebseinrichtungen § 3 Gefährdungsbeurteilung Arbeitgeber müssen die Sicherheit von Arbeitsmitteln bewerten – auch Schränke und Tische zählen dazu. § 4 Schutzmaßnahmen Betriebsräume und Betriebsmittel müssen so eingerichtet werden, dass Gefährdungen vermieden werden. § 5 Prüfpflichten Bestimmte Arbeitsmittel müssen regelmäßig geprüft werden, z. B. Hubsysteme an höhenverstellbaren Werkbänken. § 6 Unterweisungspflicht Die sichere Nutzung von Stahlmöbeln mit Spezialfunktionen (z. B. elektrisch verstellbar) muss vermittelt werden.   Ergonomie als Teil der Sicherheit Gemäß BetrSichV und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) müssen Arbeitsplätze so gestaltet sein, dass Zwangshaltungen, einseitige Belastungen und unnötige Kraftaufwendungen vermieden werden. Stahlmöbel mit ergonomischem Design – Beispiele: Einrichtung Ergonomisches Merkmal Vorteil Höhenverstellbare Werkbänke Elektrisch verstellbar von 710 bis 1080 mm Rücken- und gelenkschonendes Arbeiten, ideal für wechselnde Nutzer Stahlschränke mit Dämpfung Gedämpfte Tür- oder Schubladenführung Geräuscharm, sicher in der Bedienung Drehbare Werkzeugwände Zugriff ohne Umgreifen Bessere Körperhaltung, geringerer Zeitaufwand Arbeitsplätze mit Fußraumfreiraum Auskragende Konstruktion Freie Beinbewegung bei sitzender Tätigkeit   Sicherheitsaspekte bei Stahlmöbeln Stahlmöbel müssen stabil, kippsicher und verletzungsfrei bedienbar sein. Die Qualität der Ausführung beeinflusst unmittelbar das Sicherheitsniveau. Wichtige Anforderungen an sichere Stahlmöbel: Kippsicherheit: Breite Sockel oder Wandbefestigungssysteme für hohe Lagerschränke Kantenschutz: Entgraten aller Kanten und Ecken zur Vermeidung von Schnittverletzungen Lastaufnahme: Tragfähigkeiten von Regalböden und Schubladen müssen deklariert und normgerecht sein Verriegelungen: Zentralverriegelungen bei Schubladen verhindern unbeabsichtigtes Öffnen mehrerer Auszüge Brandschutz: Feuerbeständige Ausführung nach DIN 4102 bei sicherheitsrelevanten Schränken Wir empfehlen den Einsatz hochwertiger, normgerechter Stahlmöbel zur Förderung der Arbeitsplatzsicherheit gemäß BetrSichV. Eine durchdachte Kombination aus Ergonomie und technischer Sicherheit gewährleistet nicht nur den Schutz der Beschäftigten, sondern steigert auch deren Produktivität und Zufriedenheit. Wenn Sie Ihre Betriebseinrichtung nach aktuellen Sicherheitsstandards planen oder modernisieren möchten, beraten wir Sie gerne – von der Gefährdungsbeurteilung bis zur maßgeschneiderten Einrichtungslösung.

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